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Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei einem Praktikum

Schüler und Studenten gehören zu den Personen, für die es wichtig ist, Praktika zu absolvieren und diese mit einem Arbeitszeugnis abschließen zu können – denn häufig ist das Praktikumszeugnis das einzige Dokument von Berufserfahrung, was Bewerbungen beigelegt werden kann. Und aus Arbeitgebersicht punkten in einem Bewerbungsprozess diejenigen Kandidaten, die zusätzlich zu einem Schulabschluss oder Studienabschluss schon praktische Erfahrung vorweisen können. Wer ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert, soll sich durch das Praktikum ein reelles Bild der Tätigkeit machen können. Dementsprechend beeinflusst oder verändert die Praktikumserfahrung den persönlichen Berufswunsch. Andererseits geht es bei einem Praktikum auch darum, Arbeitserfahrungen zu sammeln, Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen und sich praktisches Können in einem bestimmten Bereich anzueignen. Der Aspekt Leistung zählt also ebenso wie das Kennenlernen der Branche. Daher wird ein ordnungsgemäß absolviertes Praktikum nach Abschluss mit einem Praktikumszeugnis quittiert, indem die Arbeitsleistungen des Praktikanten bewertet sind. Auch der Verantwortungsbereich und der tägliche Aufgabeninhalt wird darin beschrieben.

Bewertung

Bewertung ©iStockphoto/Gajus

Ebenso wie bei einem richtigen Arbeitszeugnis gibt es auch bei einem Praktikumszeugnis verklausulierte Sprache, welche Personalverantwortlichen Aufschluss über die Leistung des Praktikanten gibt. Im Gegensatz zu Arbeitszeugnissen ist ein Praktikumszeugnis jedoch weitaus weniger umfangreich und beschränkt sich meist auf eine halbe Seite bis maximal eine Seite an Text.

Arbeitszeugnis – Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf?

Die Antwort ist ein klares Ja – ein Praktikumsbetrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Praktikanten nach Beendigung des Praktikums ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis auszustellen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 630 BGB (allgemein für Arbeitnehmer), 73 HGB (für kaufmännische Angestellte), 133 GewO (für gewerbliche Arbeitnehmer) und 8 BbiG (für Auszubildende).

Ein qualifiziertes Praktikumszeugnis muss Informationen über die Art, Dauer und den Tätigkeitsbereich des Praktikums enthalten. Das gilt auch, wenn es sich um ein Praktikum handelt, welches nicht vergütet worden ist oder bei dem der Praktikant freiwillig auf die Vergütung verzichtet hat, weil er das Praktikum als Pflichtbestandteil des Studiums dringend brauchte oder im ehrenamtlichen Bereich absolviert hat. Zu beachten ist jedoch, dass nur ein Nachweis der Tätigkeit verlangt werden darf, nicht deren Bewertung. Idealerweise fügt der Arbeitgeber natürlich eine Bewertung ein, die den Praktikanten in gutem Licht darstellt. Vielen Arbeitgebern ist bewusst, dass sie als Praktikumsbetrieb die erste Erfahrung und gleichzeitig auch die erste Referenz im Lebenslauf ihres Praktikanten darstellen. Dennoch kann es unter Umständen sein, dass die Ausstellung eines Zeugnisses auf sich warten lässt oder überhaupt nicht stattfindet. Die Arbeitsweise der Personalabteilung ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Manchmal ist es keine böse Absicht, wenn ein Praktikumszeugnis ausbleibt, sondern lediglich hohem Arbeitsaufkommen geschuldet. Das Schreiben von Zeugnissen gehört standardmäßig nicht zur obersten Priorität von Personalabteilungen.

Was machen, wenn sich der Arbeitgeber drückt?

Manche Betriebe kommen nach Beendigung des Praktikums von alleine auf den Praktikanten zu und händigen ihm das Praktikumszeugnis aus. Im Idealfall wird es in Papierform am letzten Tag übergeben – so gewissenhaft sind allerdings die wenigsten Betriebe. Der Praktikant verlässt das Unternehmen und der Tagesbetrieb geht wie gewohnt weiter. An ein Praktikumszeugnis denkt niemand mehr, und so kann es sein, dass auch nach zwei Wochen nicht die erhoffte E-Mail mit dem Dokument nicht kommt, welches man für den weiteren Bewerbungsprozess dringend benötigen würde.

Daher liegt es am Praktikanten, dies einzufordern – auch wenn er davon ausgeht, dass es „irgendwann schon kommt“. Mit der Situation proaktiv umzugehen ist immer besser, als einfach nur abzuwarten. Der Praktikant muss also den Kontakt zum Unternehmen herstellen und auf die Aus- und Zustellung des Praktikumszeugnisses beharren. Allerdings sollte man es nicht beim Geschäftsführer versuchen, zumal es ohnehin schwierig ist, diesen zu einem kurzen Telefonat zu bekommen. Viel eher gelangt man in der Personalabteilung zum Ziel, da dort auch diejenigen sitzen, die sich um die Aufgabe kümmern und das Zeugnis schreiben. Wer clever ist, stellt schon vor oder während dem Praktikum einen guten Draht zur Personalabteilung her, damit es hinterher keine Probleme gibt und immer ein verlässlicher Ansprechpartner verfügbar ist.

Sofern der Praktikant ein gutes Gefühl während dem Praktikum hatte, sollte er nicht nur um einen Nachweis in Form von Zeugnis, sondern auch um eine Bewertung bitten. Diese kommt bei zukünftigen Bewertungen gut an und kann entscheidend sein, um eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erhalten. Wenn sich ein Betrieb weigert, kann gerne auch mit Gesetzestexten argumentiert werden. In seltenen Fällen ist dem Praktikumsbetrieb seine gesetzliche Verpflichtung gar nicht bekannt. Bei sehr kleinen oder neu gegründeten Unternehmen kann dies der Fall sein. Umso schöner ist es, wenn der ehemalige Praktikant mit Mehrwert glänzen kann, indem er den Arbeitgeber über seine Pflichten belehrt. Die meisten Verantwortlichen lenken dann ein.

Fazit

Ein Praktikumszeugnis ist oft das Einzige, was Studenten und Schülern ihren Bewerbungsunterlagen als Nachweis für Praxiserfahrung beilegen können. Doch genau darauf wird von Personalabteilungen verstärkt geachtet. Somit ist es wichtig, am Ende des Praktikums ein entsprechendes Dokument ausgestellt zu bekommen. Der Praktikant hat zumindest ein gesetzliches Recht auf den Nachweis, nicht jedoch auf die Bewertung. Wenn ein Betrieb kein Zeugnis ausstellt, muss proaktiv nachgehakt werden.

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