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Das Arbeitszeugnis beim Praktikum

Nach dem Abschluss eines Praktikums hat der Praktikant einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Möglicherweise möchte er sich damit zu einem späteren Zeitpunkt in demselben Unternehmen bewerben oder es als Referenz für einen anderen Arbeitgeber nutzen. In der Regel stellen die Personalverantwortlichen das Zeugnis innerhalb von wenigen Tagen automatisch aus. Es ist aber auch durchaus denkbar, dass die Ausstellung aufgrund einer Überbelastung schlichtweg vergessen worden ist. Manchmal werden auch bestimmte Aufgaben, die der Praktikant während seiner Zeit in der Firma übernommen hat, nicht explizit genannt. In diesen Fällen lohnt es sich, freundlich bei den Verantwortlichen nachzufragen. Böse Absicht sollte nicht von vornherein unterstellt werden. Nichtsdestotrotz sollte das Praktikumszeugnis auch nicht vernachlässigt werden, da es einen Mehrwert für spätere Bewerbungen bietet. Es ist von Vorteil, den eigenen Lebenslauf mit entsprechenden Nachweisen zu vervollständigen.

Der Arbeitgeber stellt kein Praktikumszeugnis aus:

In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Arbeitgeber kein Praktikumszeugnis ausstellen möchte. Gemäß § 109 GewO (Gewerbeordnung) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sobald das Arbeitsverhältnis beendet worden ist. Nach der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und juristischen Fachliteratur ist der Praktikant auch unter dem Begriff des Arbeitnehmers zu subsumieren. Er hat damit ebenso einen Anspruch auf die Anfertigung des schriftlichen Zeugnisses. Der Rechtsanspruch besagt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber das Zeugnis von sich aus anfertigen muss. Stattdessen sollte der Praktikant seinen Willen bereits bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses äußern. Zu unterscheiden ist zwischen einem einfachen sowie einem qualifizierten Zeugnis. Der Praktikant hat einen gesetzlichen Anspruch auf beide Varianten, von denen er sich eine Zeugnisart aussuchen darf. Das einfache Zeugnis enthält lediglich Angaben zu der Art sowie der Dauer des Praktikums. Demgegenüber werden in einem qualifizierten Arbeitszeugnis auch Angaben zum Verhalten und der Leistung des Kurzzeitarbeitnehmers gemacht. Wichtig ist, dass der Praktikant ausdrücklich erklärt, welche Art von Nachweis er bevorzugt.

Das Arbeitszeugnis beim Praktikum

Das Arbeitszeugnis beim Praktikum ©iStockphoto/RealDealPhoto

Die Bestandteile eines Arbeitszeugnisses für Praktikanten:

Jedes Arbeitszeugnis besteht aus verschiedenen Bausteinen. Diese dürfen vom Arbeitgeber keinesfalls willkürlich ausgestaltet werden. Nach § 109 GewO muss das Zeugnis von Gesetzes wegen „klar und verständlich formuliert werden.“ Es dürfen inhaltlich keinerlei Formulierungen oder Merkmale genutzt werden, aus denen eine versteckte Aussage über den Praktikanten abgeleitet werden kann. Die Gewerbeordnung sieht darüber hinaus auch vor, dass ein Arbeitszeugnis nicht auf elektronischem Wege übermittelt werden darf. Idealerweise wird es direkt auf dem firmeneigenen Druckpapier erstellt. Ein vollständiger Nachweis enthält nachfolgende inhaltliche Aussagen:

Das Arbeitszeugnis für den Praktikanten sollte mit „Arbeitszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“ überschrieben werden.

Der Ausstellungszeitpunkt sollte durch die Angabe des Datums fixiert werden.

Sowohl der Name als auch das Geburtsdatum des kurzfristigen Arbeitnehmers sollten genannt werden, damit die Identität gewahrt bleibt.

Die Praktikumsdauer sollte zeitlich genannt werden.

Ebenso sind die Tätigkeitsbereiche aufzuführen, damit sich der Leser ein Bild davon machen kann, welche Einsätze der Praktikant geleistet hat.

Die Kompetenzen sollten gewürdigt und bewertet werden.

Besonders wichtig ist, dass die Leistungen des Praktikanten ebenfalls beurteilt werden.

Wie beim klassischen, qualifizierten Arbeitszeugnis sollte auch das Zeugnis für den Praktikanten mit einer Abschlussformel enden. Der Arbeitgeber sollte sich für den Einsatz des Praktikanten schriftlich bedanken und ihm für seine persönliche Zukunft alles Gute wünschen.

Besonders wichtig ist auch die Unterschrift, die lediglich vom Arbeitgeber oder von einer entsprechend bevollmächtigten Person geleistet werden darf.

Die Leistungsbeurteilung des Praktikanten im Detail:

Einen echten Mehrwert hat das Praktikumszeugnis für den Praktikanten vor allem dann, wenn seine persönlichen sowie fachlichen Kompetenzen nicht nur erwähnt, sondern auch ausführlich beschrieben werden. Es reicht keinesfalls aus, wenn die Tätigkeiten, die er innerhalb der Firma übernommen hat, allgemein aufgelistet werden. Zwar ist auch der Einsatzbereich im Zeugnis zu nennen, damit sich der Leser ein Bild davon machen kann, welche Aufgaben dem Praktikanten zugewiesen worden sind. Die Beschreibung der Tätigkeiten kann sowohl aus einem Fließtext als auch aus Stichpunkten bestehen. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Auflistung, sollten die einzelnen Stichpunkte allerdings ausformuliert werden. Bei der Leistungsbeurteilung ist demgegenüber auf die Fähig- und Fertigkeiten einzugehen. Während die Tätigkeitsbeschreibung das „was“ erläutert, besteht der Sinn und Zweck der Leistungsbeurteilung in dem „wie“ der Ausübung. Eine ausführliche Darstellung der Kompetenzen ist geboten, um einen umfangreichen Einblick in die Arbeitsweise des Praktikanten zu geben. Es sollten Aussagen zum praktischen Fachwissen, zur Auffassungsgabe, zur Arbeitsweise, zum Sozialverhalten sowie der beobachteten Teamfähigkeit, zur Selbstständigkeit, zur Belastbarkeit, zum Engagement sowie zur Flexibilität gemacht werden. Es kommt hierbei immer auf die branchentypischen Fähigkeiten an. Hatte der Praktikant beispielsweise Kundenkontakt, ist sein Verhalten zu diesen zu bewerten. War er hingegen in der Werkstatt tätig, sollten handwerkliche Fertigkeiten unbedingt erörtert werden.

So viel Zeit sollten sich Arbeitgeber maximal für die Ausstellung nehmen:

Das Gesetz gibt keine Auskunft darüber, wie lange sich der Arbeitgeber Zeit lassen darf, bis er dem Praktikanten das Zeugnis aushändigt. Normalerweise sollte allerdings ein Zeitraum von maximal zwei Wochen nicht überschritten werden. In der Regel ist es auch möglich, die arbeitgeberseitige Begutachtung innerhalb der Zeitspanne vorzunehmen. Es kann selbstverständlich immer vorkommen, dass der Verantwortliche aufgrund einer Überbelastung, beispielsweise durch eine angestiegene Auftragslage, mehr Zeit für die Formulierung benötigt. Dies sollte vom Praktikanten auch akzeptiert werden. Spätestens nach vier Wochen sollte er jedoch Rücksprache mit seinem Arbeitgeber nehmen, um den ideellen Verzug in einem persönlichen Gespräch miteinander zu klären. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, danach verfällt der Anspruch auf die Ausstellung.

Das Praktikumszeugnis selbst verfassen:

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass Praktikanten ihre eigenen Zeugnisse ausformulieren. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Der Vorgesetzte muss das Praktikantenzeugnis nur noch überprüfen und unterschreiben, insoweit er mit den Ausführungen übereinstimmt. Bei der Formulierung sollten sich die Kurzzeitbeschäftigten an die gängigen Formalien, insbesondere an die zu verwendende Zeugnissprache, halten. Fantasievolle Ausschweifungen sollten keinesfalls Bestandteil des Arbeitszeugnisses werden. Sie mögen zwar innovativ wirken, können den Leser allerdings stark verwirren. Für Arbeitszeugnisse hat sich eine eindeutige Sprache etabliert, sodass Abweichungen davon nicht interpretiert werden können. Die korrekte Orthographie sowie eine fehlerfreie Form sollten unbedingt eingehalten werden. Dies gilt im Übrigen auch bei der Ausstellung durch den Arbeitgeber. Denn Fehler innerhalb der Form oder der Rechtschreibung können bei Kenntnisnahme den Eindruck vermitteln, dass die Leistung des Praktikanten mit ungenügend zu bewerten ist. Ansonsten ist es nämlich kaum zu erklären, warum sich der Vorgesetzte nicht die Zeit genommen hat, um ein ordentliches Arbeitszeugnis zu erstellen.

Die Holschuld für das Zeugnis liegt beim Praktikanten:

In manchen Fällen wehrt sich der Arbeitgeber dagegen, dem Praktikanten das Zeugnis zuzuschicken. Dazu ist er auch nicht verpflichtet. Stattdessen hat der Praktikant eine Holschuld, sodass er sich den Nachweis mitunter auch an der Arbeitsstelle abholen muss. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitsplatz weit vom Wohnort entfernt ist. Es gibt lediglich einige wenige Ausnahmesituationen, in denen der Personalverantwortliche das Zeugnis verschicken sollte. Der Aufwand muss schlichtweg übermäßig hoch sein, wobei dies gegebenenfalls nachzuweisen ist, sodass er schlichtweg außer Verhältnis zur Zeugnisübergabe steht. Ist der Arbeitgeber im Verzug, bei der Praktikant ihn schon mehrfach zum Ausstellen aufgefordert hat, sollte er das Zeugnis ebenfalls auf dem Postweg zusenden. Ansonsten ist der Praktikant verpflichtet, sein Zeugnis persönlich am Arbeitsort entgegenzunehmen. Der Arbeitgeber muss die verschrieben lediglich zur Abholung bereithalten.

Das fehlerhafte Zeugnis: Ansprüche des Praktikanten

Insofern das Zeugnis von den persönlichen Vorstellungen des Praktikanten abweicht, sollte dieser in einem ersten Schritt das Gespräch dem Vorgesetzten suchen. Es ist zwischen formalen sowie inhaltlichen Mängeln zu differenzieren. Bei formalen Mängeln, beispielsweise das fehlende Datum, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dies zu berichtigen. Bei inhaltlichen Unstimmigkeiten ist die Sachlage komplizierter. Der rechtliche Anspruch auf Ausstellung eines einfachen oder qualifizierten Arbeitszeugnis besagt auch, dass es inhaltlich der Wahrheit entspricht. Außerdem sind Arbeitgeber dazu angehalten, ein wohlwollendes Zeugnis zu formulieren. Kritisierende oder negative aus Formulierungen sind daher für den Verfasser tabu. Eine gute Beurteilung ist demgegenüber aber nicht verpflichtend. In manchen Fällen wird das Arbeitszeugnis Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Nunmehr kommt der Benotung eine ganz besondere Rolle zu. Möchte der Vorgesetzte ein Zeugnis mit einer schlechteren Note als drei ausstellen, muss er seine Gründe auch beweisen. Fordert der Praktikant hingegen eine bessere Note als befriedigend, ist er in der Beweispflicht. Um einem langwierigen Gerichtsprozess aus dem Wege zu gehen, kann es sich auch anbieten, statt eines qualifizierten ein einfaches Arbeitszeugnis zu verlangen. Es entstehen dann keine Lücken im Hinblick auf die Nachweise im Lebenslauf.

Geheimsprache in Praktikantenzeugnissen richtig deuten:

Das Praktikantenzeugnis ist ein wichtiger Kompetenzbeleg für die weitere Zukunft. Die Zeugnissprache ähnelt dabei einer gewissen Geheimsprache. Was beim ersten Lesen offensichtlich klingen mag, kann einen tieferen Sinn haben. Der Arbeitgeber darf letztendlich keine negativen Formulierungen verwenden. Stattdessen kann er eine negative Beurteilung durch die Zeugnissprache umschreiben. Das Zeugnis sollte keinerlei passivischen Passagen enthalten. Vielmehr sollte es aktiv verfasst werden. Im Vordergrund steht der Praktikant selbst, der innerhalb seines Praktikums selbstständig in Erscheinung getreten ist. Insbesondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist für die Gesamtbenotung ein entscheidender Faktor. Hier haben sich einige gängige Codeformeln etablieren können, aus denen die Benotung eindeutig hervorgeht.

Die Schlussformel im Zeugnis des Praktikanten:

Die Schlussformel ist im Praktikantenzeugnis mehr als nur ein formaler Akt. Durch die Dankesformel sowie die Zukunftswünsche des Arbeitgebers, bekommt das Zeugnis seinen letzten Schliff. Bei einem guten bis sehr guten Zeugnis nimmt sich der Vorgesetzte nicht zurück, um sich für die geleistete Arbeit zu bedanken und dem Praktikanten viel Erfolg für die Zukunft zu wünschen. Die Zukunft beschreibt dabei sowohl die berufliche Weiterentwicklung als auch den persönlichen Lebensweg. Insofern eine Dankesformel nicht enthalten ist, kann daraus geschlossen werden, dass der Praktikant vom Arbeitgeber weder geschätzt noch vermisst wird. In einigen Fällen folgt aus der Praktikumsbeschäftigung eine Festanstellung. Dies sollte ebenfalls in dem Zeugnis festgehalten werden. Möchte sich der Praktikant nämlich später bei einem anderen Arbeitgeber bewerben, hinterlässt dies einen sehr guten ersten Eindruck. Wird das Praktikum vorzeitig durch den Arbeitgeber beendet, darf er die Gründe, ebenso wie bei einer Kündigung, nicht nennen. Versteckte Hinweise können allerdings gegeben werden. In der Regel wird das Praktikumsverhältnis nicht vorzeitig beendet, sodass Anfangs- und Enddatum von vornherein feststehen.

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