Skip to main content

Voraussetzungen für Weiterbildungen

So unterschiedlich die Kurse, die im Rahmen einer Weiterbildung belegt werden können, so unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen, die dafür erforderlich sind. Kurse im Rahmen einer allgemeinen Weiterbildung erfordern beispielsweise selten besondere Abschlüsse oder Leistungsnachweise. Klar dürfte natürlich sein, dass ein Kurs Englisch für Fortgeschrittene tatsächlich für Fortgeschrittene konzipiert wurde und demzufolge auch nur von Fortgeschrittenen belegt werden sollte – einfach aus dem Grund, weil Anfänger damit heillos überfordert wären. In der Regel sind Kurse, für die besondere Grundvoraussetzungen gelten, aber gekennzeichnet bzw. es wird explizit darauf verwiesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Teilnahme an der Weiterbildung Sinn macht. Zu den besonderen Teilnahmevoraussetzungen zählen meist ein bereits zuvor absolvierter Grundkurs oder nachweisbar vorhandene, ähnliche Kenntnisse. Auch die allgemeine Hochschulreife oder Realschulreife kann Voraussetzung zur Teilnahme an einer Weiterbildung sein.

Etwas anders sieht es bei der wissenschaftlichen und beruflichen Weiterbildung aus: Hier wird kein allgemeines sondern Fachwissen vermittelt, das nur verstehen kann, wer bereits fundierte Vorkenntnisse mitbringt, die deutlich über das hinaus gehen, was zur Allgemeinbildung zählt. Eine berufliche oder wissenschaftliche Weiterbildung wird nicht ohne Grund nur für bestimmte Mitarbeiter angeboten, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Für diese Formen der Weiterbildung gelten also in der Regel Sonderbedingungen. Ein wichtiger Grund dafür ist der Zweck der Weiterbildung: Im Beruf bzw. Wissenschaftsbetrieb dient sie meist dazu, sich für eine besondere Stelle zu qualifizieren, die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordert.

Bildung

Bildung ©iStockphoto/Vimvertigo

Top Artikel in Weiterbildung